Windrad Oirlich

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Zeichnung: Maurice Vink, Kevelaer


Hintergründe

Inhalt:
Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energieen - Das Abschaltrelais -  Überspannungen - Woher kann Überspannung im Netz kommen? - Windkraftwerk im Landschaftsbild -


Das neue EEG
(Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien)

Die Stadtwerke sind verpflichtet, für regenerativ hergestellten Strom (also den auch Wasser- Sonne und Windkraft erzeugten Strom) 17,8 Pfennig pro KWh an den Einspeiser zu zahlen. Das  "Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien", das seit 1. April 2000 in Kraft ist, schreibt nämlich vor:

§ 3  Abnahme- und Vergütungspflicht
(1) Netzbetreiber sind verpflichtet, (...) den gesamten angebotenen Strom aus (...) (Windkraftanlagen) vorrangig abzunehmen und den eingespeisten Strom nach §§ 4 bis 8 zu vergüten (...) Ein Netz gilt auch dann als technisch geeignet, wenn die Abnahme des Stroms (...) erst durch einen wirtschaftlich zumutbaren Ausbau des Netzes möglich wird; in diesem Fall ist der Netzbetreiber auf Verlangen des Einspeisewilligen zu dem unverzüglichen Ausbau verpflichtet. (...)
Volltext des Gesetzes

Die Stadtwerke bestreiten laut Fax vom 25. Mai einen Anspruch auf Ausbau des Netzes. Unter Berufung auf nicht nicht näher bezeichnete vorhergesagte technische Schwierigkeiten sei es Sache der Betreiber, die Konsequenzen aus der Nichtbeachtung der Hinweise zu tragen.
Die Betreiber ihrerseits haben versucht, die Stadtwerke zu einer Spezifizierung zu bewegen, zuletzt in einem Schreiben vom 2. Mai 2000 in dem es heißt:

In verschiedenen Gesprächen - u. a. mit der Presse - äußerten Sie, dass Sie Umweltkontor vor Vertragsabschluss 1997 vor dem Anschluß an dem Anschlusspunkt wegen zu erwartenden Schwierigkeiten gewarnt hätten. Da sich dieses in unseren Unterlagen nicht nachvollziehen lässt, bitten wir um Angabe der von Ihnen vorhergesagten Schwierigkeiten.

Das Urteil des Landgerichtes bestätigt:
"Die Beklagte wird verurteilt, den gesamten von der Klägerin mittels ihrer Windkraftanlage DeWind 46 in Nettetal- Oirlich angebotenen Strom (mit einer Nennleistung von 600 kVA) abzunehmen. (...)

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin auch in der Zukunft den gesamten von ihr angebotenen, nicht abgenommen Strom aus der Windkraftanlage zu vergüten."

Die Stadtwerke haben Ende Mai 2001 Berufung gegen dieses Urteil eingelegt

Das Abschaltrelais

Um Überspannungen zu vermeiden wurde am Windrad ein Schalter installiert, der bei zu hoher Netzspannung zusätzliche Einspeisungen verhindert.

Dieser Schalter nimmt nun das Windkraftwerk häufig vom Netz

Ursprünglicher Sinn des Schalters war es, eine eventuelle zusätzliche Einspeisung des Rades zu verhindern. Die Betreiber hatten ein größeres Windrad (600 Kilowatt) installiert, als das Netz laut unabhängigem Gutachten der Clearingstelle, Hochschule Aachen durchgehend verkraften kann. Dieses Gutachten wurde auf Basis von Daten der Stadtwerke erstellt und bescheinigt dem Netz im schlechtesten Fall eine Aufnahmefähigkeit von "nur" 440 Kilowatt.
"Schlechtester Fall" bedeutet hier, dass sowohl eine Deponiegasanlage (Leistung 485 Kilowatt) Volllast fährt, als auch ein bisher gar nicht gebautes Biogas - Blockheizkraftwerk (Leistung 100 Kilowatt) unter Volllast Strom produziert. Bei Volllast der Deponiegasanlage (und nur dann) beträgt die Summe der möglichen Einspeiseleistung demnach 540 Kilowatt. Sonst kann laut Gutachten sogar noch mehr Leistung eingespeist werden. Wortlaut des Gutachtens:   

Überspannungen

Die einwandfreie Funktion des Schalters ist gutachterlich bestätigt. Und dieser Schalter nimmt die komplette Anlage häufig ganz vom Netz, eine Überspannung im Netz wurde auch dann beobachtet, als die Deponiegasanlage defekt war...

Woher kann Überspannung im Netz kommen?

Allgemein gesagt: wenn zu viel Strom eingespeist wird: Von den Stadtwerken, vom Windrad oder der Deponiegasanlage an der Müllhalde. In unserem Fall ist das Windrad allerdings ausgenommen. Es ist durch den erwähnten Schalter geschützt; auch die Einspeisung der Deponiegasanlage kommt hier nicht in Frage - sie ist gutachterlich bereits berücksichtigt.

Damit fällt der Verdacht auf die Stadtwerke.

Fakt ist:
Die Spannung lässt sich an der Übergabestelle zu den Stadtwerke regeln. (auch das zur Vermeidung von Über- und Unterspannungen) Man greift dazu einfach auf der "Sekundärseite" (Stadtnetzseite) des Übergabetransformators bei einer passenden Wicklung den Strom ab: weniger Wicklungen: geringere Spannung - mehr Wicklungen - höhere Spannung.

Diese Vermutung  wird durch Messungen am Windrad gestützt, die die Spannungsverhältnisse im Netz protokollieren. Deutlich sind hier die Sprünge zu erkennen, die dem Übergabetrafo zugeordnet werden können. Sie liegen aber z.T. schon in Bereichen, der für das Netz eine Überspannung bedeutet.

Auch hierzu liegt inzwischen ein Gutachten von Prof Dr.-Ing K. Möller und Dipl. Ing A. Schmitz von der RWTH Aachen vor.

Zitat aus dem Gutachten:
Die Auswertung (...) ergibt, dass die Netzspannung in diesem Zeitraum etwa 35% des Messzeitraumes (...) die Einspeisung der WKA ins Netz in diesem Zeitraum unterband.

Unter Punkt 5 heißt es in dem o.g. Gutachten zusammenfassend:

Mögliche Ursachen für eine permanente Netzspannungserhöhung kann die Einstellung der Schaltcharakteristik eines Stufenschalters an einem Transformator im zugehörigen Umspannwerk sein.

Die Gutachter kommen zu dem Schluss:

"Das Netzüberwachungsrelais arbeitet ordnungsgemäß (...) Durch eine bessere (...) Spannungsführung des Netzes ist eine größere Einspeisedauer der WKA zu erreichen.
Aachen, den 11. Juni 1999 Prof Dr.-Ing K. Möller und Dipl. Ing A. Schmitz
"

Die Stadtwerke, "denen die hohen Spannungswerte nicht erklärlich sind, zweifeln die Richtigkeit des Ergebnisses an". (Rheinische Post vom 11.4.) Zu einem gemeinsamen Gutachten sind die Stadtwerke nicht bereit. Eigene Spannungsaufzeichnungen an der 10 KV-Schiene halten sie zurück
(Auskunft Umweltkontor, Stand 27. Mai 2000)

Lesen Sie dazu eine Pressemitteilung der Stadtwerke und Antworten in der Form von Leserbriefen

Übrigens:
Wie aus der Physik bekannt, ist die Stromstärke und damit die Leistung eines angeschlossenen Gerätes höher, wenn man es an höhere Spannungen anschließt. Durch eine höhere Spannung im Netz erhöht sich also der Verbrauch der Anwohner und damit deren Zahlungen an die Stadtwerke.


Übrigens:

Damit das Windrad das Landschaftsbild nicht zu sehr beeinträchtigt, durfte es nicht höher gebaut werden, als der Hinsbecker Kirchturm.

Zugegeben,
das Bild nutzt die Perspektive geschickt aus, aber wer will, kann ja mal versuchen, das Rad OHNE Hochspannungmasten vor die Linse zu bekommen...


Lesen Sie auch die "häufig gestellten Fragen zum Windrad Oirlich"


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