- ohne Gewähr -
Bei der Verbrennung von Gas wird weniger Kohlendioxid freigesetzt als bei
Einsatz von Öl oder Kohle.
Dieser Energieträger ist daher relativ umweltfreundlich.
Mit 50 Euro gefördert werden: die Anschaffung von Haushaltsgeräten wie Waschmaschine, Spülmaschinen, Gasherden und Wäschetrocknern, die mit Gas betrieben werden, das die Stadtwerke liefern.
Die Förderung für Ein- und Zweifamilien - Niedrigenergie - häuser beträgt unter bestimmten Voraussetzungen 1.000 Euro je Gebäudekomplex. Bedingung: langfristiger Versorgungsvertrag mit den Stadtwerken.
100 Euro Förderung je Wohneinheit. erhält man, wenn die Warmwasserversorgung mittels Erdgas eingerichtet wird.Bedingung: langfristiger Versorgungsvertrag mit den Stadtwerken.
Falls mit Erdgas nachbeheitzt wird, gibts für Warmwasser -
Solarkollektoren
380,- Euro Grundförderung je Kundenanlage
100,- Euro pro Quadratmeter Flachkollektorfläche
140,- Euro pro Quadratmeter Röhrenkollektorfläche. Die maximale
Fördersumme beträgt 1.000 Euro.
(Nicht für die Beheizung von Schwimmbecken).
Bedingung: langfristiger Versorgungsvertrag mit den Stadtwerken.
Die Neuanschaffung oder Umrüstung einen Kfz auf Erdgas wird mit der
Hälfte der Kosten (bis max. 1.175 Euro), die über den üblichen
Fahrzeugpreis hinausgehen bzw. bei der Umrüstung entstehen,
gefördert.
Bedingung: langfristiger Versorgungsvertrag mit den Stadtwerken.
Wenden Sie sich für aktuellere nähere Informationen an die
KoKV, Rektoratsstraße 18, 41747 Viersen
Telefon (0 21 62) 3 71 - 3 00
Oder direkt an die Stadtwerke Nettetal
Quelle: Internet-Seite der Stadtwerke (März 2002)
Home: Energie-fuer-Nettetal.de
Zur Position des Autors lesen
Sie bitte diese Hinweise!
Impressum
Datenschutzerklärung